Grundsätze
Der Rahmenlehrplan der Musikalischen Grundkurse umfasst folgende Grundsätze:
- Musik ist ein wesentlicher und eigenständiger Bestandteil jeder Kultur.
- Kinder sind besonders offen und empfänglich für Musik.
- Im Rahmen einer umfassenden Bildung steht jedem Kind zu, dass seine musikalischen Anlagen, Fähigkeiten und Fertigkeiten geweckt, gefördert und entwickelt werden.
- Eine ganzheitliche Musikalisierung soll im Zentrum unserer Musikerziehung stehen. Damit wird eine Entwicklung unterstützt, in der Körper, Geist und Seele in Verbindung zueinander stehen und vernetztes Denken und Fühlen gefördert wird.
- Verschiedene Forschungen belegen, dass aktives Musizieren auch die kognitive Entwicklung stark fördert.
- Im Vordergrund steht die Erziehung zur Musik. Das heisst, der Unterricht soll zum vielseitigen und eigenständigen Umgang mit Musik befähigen und gleichzeitig auf ein kooperatives Verhalten in der Gruppe hinarbeiten.
- Die Sozialkompetenz - des Einzelnen und der Gruppe - ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von musikalischen Gestaltungen. Darüber hinaus hat sie eine grosse Bedeutung für das gesellschaftliche Leben.